Die revisionssichere Archivierung ist für jedes Unternehmen in Deutschland eine rechtliche Pflicht. Wer Lexware im Rechnungswesen, Warenwirtschaft oder Lohnbuchhaltung einsetzt, muss sicherstellen, dass alle steuerrelevanten Daten unveränderbar, vollständig und jederzeit lesbar gespeichert werden – und das für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 bis 10 Jahren .
Prüfen Sie noch heute, ob Ihre Lexware-Archivierung den GoBD entspricht. Ein einmaliger Check spart später hohe Strafen und Ärger mit dem Finanzamt. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zur GoBD-Konformität konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Die revisionssichere Archivierung mit Lexware ist kein Hexenwerk, erfordert aber ein durchdachtes Konzept. Nutzen Sie die integrierten Exportfunktionen von Lexware, kombinieren Sie sie mit einem zertifizierten Archivsystem und dokumentieren Sie Ihre Prozesse. So sind Sie auf der sicheren Seite – sowohl vor dem Finanzamt als auch bei einer Betriebsprüfung.